Escort anmelden nach dem Prostituiertenschutzgesetz: Ablauf, Aliasbescheinigung, Gültigkeit

Bevor du als Escort arbeitest, meldest du dich persönlich bei der zuständigen Behörde an. So verlangt es das Prostituiertenschutzgesetz seit Juli 2017. Die Anmeldung besteht aus einer gesundheitlichen Beratung, einem Beratungsgespräch und einer Bescheinigung, die du auf Wunsch mit einem Aliasnamen bekommst.

Diese Seite beschreibt den Ablauf Schritt für Schritt, sagt, was du mitbringst, wie lange die Anmeldung gilt und wer deine Daten sieht. Die Angaben stammen aus dem Gesetz; die Einzelheiten deiner Behörde findest du bei ihr, für München beim Kreisverwaltungsreferat.

Wie läuft die Anmeldung nach dem ProstSchG ab?

Erster Schritt: gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt. Zweiter Schritt: persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde mit Informations- und Beratungsgespräch. Ergebnis: eine Anmeldebescheinigung, gültig zwei Jahre, unter 21 Jahren ein Jahr, auf Wunsch zusätzlich mit Aliasnamen. Die Bescheinigung führst du bei der Arbeit mit.

Was das Prostituiertenschutzgesetz für Escorts regelt

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt seit dem 1. Juli 2017 für alle sexuellen Dienstleistungen gegen Entgelt. Escort gehört dazu, unabhängig davon, wie groß der Anteil der reinen Begleitung ist. Das Gesetz regelt vier Dinge, die dich betreffen:

Der Gesetzestext steht bei gesetze-im-internet.de. Eine Einordnung aus Sicht der Betroffenen gibt der Berufsverband Sexarbeit.

Die Anmeldung in vier Schritten

1. Gesundheitliche Beratung

Beim Gesundheitsamt, vor der Anmeldung. Ein Gespräch über Gesundheitsschutz, Verhütung, Beratungsangebote. Keine Untersuchung, kein Test. Du bekommst eine Bescheinigung über die Beratung, die du zur Anmeldung mitbringst. Die Beratung wiederholst du alle zwölf Monate, unter 21 Jahren alle sechs Monate.

2. Termin bei der Anmeldebehörde

Persönlich, mit Ausweis oder Pass und der Bescheinigung des Gesundheitsamts. Du nennst:

In München ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig; die Stadt informiert auf ihrer Seite zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

3. Informations- und Beratungsgespräch

Teil des Termins. Es geht um deine Rechte und Pflichten, Gesundheit, soziale Absicherung, Steuern in Grundzügen und um Hilfsangebote, auch für einen späteren Ausstieg. Das Gespräch ist Pflicht, es ist keine Prüfung.

4. Anmeldebescheinigung

Du bekommst sie am Ende des Termins oder kurz danach. Sie gilt zwei Jahre, zwischen 18 und 21 Jahren ein Jahr. Auf Wunsch stellt die Behörde zusätzlich eine Bescheinigung mit Aliasnamen aus. Bei der Arbeit führst du eine der beiden mit.

Welche Fristen gelten bei der Anmeldung?

Die Anmeldebescheinigung gilt zwei Jahre, zwischen 18 und 21 Jahren ein Jahr. Die gesundheitliche Beratung wiederholst du alle zwölf Monate, unter 21 Jahren alle sechs Monate.

SchrittAb 21 JahrenZwischen 18 und 21 Jahren
AnmeldungPersönlich, bevor du die Tätigkeit aufnimmstPersönlich, bevor du die Tätigkeit aufnimmst
Gesundheitliche BeratungVor der Anmeldung, danach alle zwölf MonateVor der Anmeldung, danach alle sechs Monate
Gültigkeit der AnmeldebescheinigungZwei JahreEin Jahr
VerlängerungMit einem erneuten BeratungsgesprächMit einem erneuten Beratungsgespräch

Aliasbescheinigung: dein Name bleibt bei der Behörde

Die Aliasbescheinigung ist die Anmeldebescheinigung mit einem von dir gewählten Namen statt des bürgerlichen. Sie ist das Dokument, das du Agenturen und bei Kontrollen zeigst. Dein echter Name steht nur in der Akte der Behörde. Eine seriöse Agentur verlangt vor der ersten Vermittlung die Bescheinigung und akzeptiert die Aliasfassung. Dein bürgerlicher Name bleibt zwischen dir und der Agentur, nach außen arbeitest du unter deinem Künstlernamen. Was die Anmeldung einer Frau über die Pflicht hinaus bringt, erklärt Escort Anmeldung: warum eine Erlaubnis etwas ändert aus Sicht einer Agentur.

Welche Daten eine Agentur über dich speichert, wie lange und wer Zugriff hat, klärst du vor dem ersten Termin. Fragen dazu stehen in der Checkliste auf der Seite Escort-Websites prüfen.

Wer deine Daten sieht

Die Anmeldebehörde und das Gesundheitsamt. Das Gesetz bindet die Daten an den Zweck der Anmeldung; eine Veröffentlichung oder ein öffentliches Register gibt es nicht. Vermieter, Arbeitgeber oder Familie erfahren von der Anmeldung nichts. Wenn du später in einem anderen Bundesland arbeiten willst, erweiterst du die Anmeldung bei deiner Behörde, statt dich neu anzumelden.

Was du selbst nach außen gibst, ist deine Entscheidung:

Wie Agenturen mit Fotos und Bewerberdaten umgehen sollten, steht auf Warnsignale bei Anbietern.

Was das für die Arbeit mit einer Agentur heißt

Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
  • Erlaubnis. Eine Agentur braucht selbst eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG, erteilt von der Stadt oder dem Landkreis ihres Sitzes. Frag danach.
  • Anmeldung. Sie darf dich erst vermitteln, wenn deine Anmeldung vorliegt.
  • Regeln des Gesetzes. Sie muss die Regeln des Gesetzes einhalten, etwa keine Vorgaben zu Art und Umfang deiner Leistungen machen.
  • Termin. Du entscheidest über jeden Termin selbst; die Agentur bestätigt Zeit, Ort und Rahmen.

Deshalb ist der Sitz der Agentur in Deutschland entscheidend. Die Erlaubnis nach § 12 setzt einen Betreiber voraus, den die deutsche Behörde prüfen und erreichen kann. Ein Anbieter mit Sitz im Ausland arbeitet in Deutschland ohne diese Erlaubnis, und du arbeitest dann für einen Betrieb, den das Gesetz nicht kennt: keine geprüfte Betreiberin, keine Stelle, die an deutsches Recht gebunden ist, und keine Gewissheit, ob hinter der Anschrift überhaupt jemand sitzt oder ob sie erfunden ist. Bei einer Kontrolle stehst du allein da. Eine deutsche Agentur mit Impressum, Geschäftsführung und Erlaubnis ist der Schutz, den das Prostituiertenschutzgesetz für dich vorsieht.

LEA Escort in München, die Agentur der Gesellschaft hinter dieser Seite, arbeitet mit einer solchen Erlaubnis und verlangt die Anmeldebescheinigung vor der ersten Vermittlung. Eine Bewerbung ist dort möglich: Bewerbung bei LEA Escort.

Nächste Schritte

Die Anmeldung ist der zweite von fünf Schritten auf dem Weg in den Beruf.

Häufige Fragen zur Anmeldung

Die Fragen, die zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz am häufigsten gestellt werden.

Muss ich mich als Escort anmelden?

Ja. Das Prostituiertenschutzgesetz verlangt seit 2017 eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde, bevor du die Tätigkeit aufnimmst. Escort fällt unter das Gesetz, auch wenn die Begleitung im Vordergrund steht. Ohne Anmeldung arbeitest du ordnungswidrig, und eine seriöse Agentur vermittelt dich nicht.

Wo melde ich mich an?

Bei der Behörde, in deren Bezirk du vorwiegend arbeiten willst, so regelt es § 3 Abs. 1 ProstSchG. Welche Stelle das ist, bestimmt dein Bundesland: In Bayern sind das die Kreisverwaltungsbehörden, in München das Kreisverwaltungsreferat. Die Anmeldung gilt bundesweit; du gibst an, in welchen Ländern und Gemeinden du arbeiten willst, und kannst das später erweitern.

Was ist die Aliasbescheinigung?

Eine Anmeldebescheinigung, auf der statt deines bürgerlichen Namens ein Aliasname steht. Du bekommst sie auf Wunsch zusätzlich. Sie ist für Kontrollen und für Agenturen gedacht, damit dein echter Name dort nicht auftauchen muss. Die Behörde kennt beide Namen.

Wie lange gilt die Anmeldung?

Zwei Jahre. Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, ein Jahr. Danach verlängerst du sie mit einem erneuten Beratungsgespräch. Die gesundheitliche Beratung wiederholst du alle zwölf Monate, unter 21 Jahren alle sechs Monate.

Wer erfährt von meiner Anmeldung?

Die anmeldende Behörde und das Gesundheitsamt. Die Daten unterliegen der Zweckbindung des Gesetzes und werden nicht veröffentlicht. Es gibt kein Register, das Außenstehende einsehen können. Was eine Agentur sieht, entscheidest du: die Bescheinigung mit Aliasnamen reicht.

Ist Escort strafbar?

Nein. Escort ist in Deutschland erlaubt und im Prostituiertenschutzgesetz geregelt. Strafbar oder ordnungswidrig wird es erst, wenn Pflichten verletzt werden: Arbeit ohne Anmeldung, Vermittlung ohne Erlaubnis, Verstöße gegen den Jugendschutz.